Impressum

MEDIENINHABER

KBB - Kultur-Betriebe Burgenland GmbH
c/o Seefestspiele Mörbisch
Kultur Kongress Zentrum
Franz Schubert-Platz 6
A-7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0) 2682 / 66210
Fax: +43 (0) 2682 / 66210 - 14
office@seefestspiele.at

UID Nr: ATU 71574209
FN: 460423v

PROGRAMMIERUNG & KONZEPT
TYPO3 Agentur clicksgefühle

REDAKTION
Kathrin Steiner, Clarissa Krammer, Leona Hausensteiner

FOTOS
Andreas Hafenscher
www.hafenscher.at

Jerzy Bin Photography 
www.jerzybinphotography.com

Schubidu Quartet
www.schubiduquartet.com

UNTERNEHMENSGEGENSTAND
Kulturbetrieb

ZUSÄTZLICHE ANGABEN LT. § 25 MEDIENGESETZ
KBB Kultur-Betriebe Burgenland GmbH
c/o Seefestspiele Mörbisch

Geschäftsführung: Barbara Weißeisen-Halwax

AGB als PDF downloaden
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KBB - Kultur-Betriebe Burgenland GmbH

Kapitel 1 - Allgemeine Bedingungen

  1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der KBB - Kultur-Betriebe Burgenland GmbH (im Folgenden kurz „KBB“ genannt) und den Besuchern der KBB. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Tickets unter ausdrücklichem Ausschluss allfälliger widerstreitender Bedingungen des Ticketkäufers.

2. Erwerb von Tickets

2.1. Bestellung und Bezahlung

Die Kartenbestellung kann per Telefon, E-Mail oder als Online-Buchung im Webshop auf der Homepage der KBB (www.kultur-burgenland.at) bzw. auf der jeweiligen Homepage der Festivalstandorte oder der Friedensburg Schlaining zum Originalpreis ohne Aufschlag von Gebühren erfolgen. Weiters können Eintrittskarten direkt im Festspielbüro der KBB in Eisenstadt (Kultur Kongress Zentrum Eisenstadt, Franz-Schubert-Platz 6) während den Öffnungszeiten (siehe https://kultur-burgenland.at/kontakt-oeffnungszeiten/) käuflich erworben werden.

Kunden der KBB haben die Möglichkeit, den Kartenkauf auch über Ticketpartner durchzuführen. Die KBB behält sich jedoch das Recht vor, die Auswahl der Ticketpartner selbst zu bestimmen und weist ihre Kunden darauf hin, dass mit den damit verbundenen Konditionen der Partner beim Kartenverkauf auch zusätzliche Spesen und Gebühren anfallen können.

Bei Kartenbestellungen über Vertriebspartner der KBB (Reisebüros, ÖGB Kartenstelle, Ö-Ticket, Wien-Ticket, Ticket Gretchen etc.) gelten die AGB des jeweiligen Vertriebspartners. Die KBB ist berechtigt, die Bestellung zu prüfen und gegebenenfalls ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen oder mengenmäßig zu begrenzen.

In den Kartenpreisen sind die Portokosten und etwaige Gebühren NICHT enthalten. Die jeweils aktuellen und von der KBB veröffentlichten Preise gelten bis auf Widerruf und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Bezahlung der bestellten Karten kann bar, mittels Bankomatkarte, mittels Kreditkarte (Kreditkartenanbieter laut Homepage der KBB bzw. des jeweiligen Standorts), Gutschein, Online-Sofort-Überweisung im Webshop oder mittels Vorauskassa erfolgen. Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird der jeweilige Rechnungsbetrag über das Kreditkartenkonto des Kunden abgerechnet. Die Bezahlung mit Bankomat/EC-Karte sowie die Einlösung von Gutscheinen ist nur vor Ort möglich.

Sofern Karten nicht mittels Kreditkarte bezahlt werden, wird die Bestellung erst nach Zahlungseingang verbindlich. Die KBB behält sich grundsätzlich vor, die Eintrittskarten erst nach Zahlungseingang zu versenden bzw. bei nicht fristgerechter Bezahlung die Bestellung zu stornieren und die Karten in den freien Verkauf zu geben.

Der Kartenversand erfolgt zuzüglich Portogebühren bzw. Spesen.

Ermäßigungen auf Karten können über den Online-Webshop nicht geltend gemacht werden (im Webshop ist keine Ermäßigung wählbar). Die erworbenen Eintrittskarten können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe der gekauften Karten.

Durch den Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Besucher die Hausordnung sowie das für die jeweilige Veranstaltung geltende COVID-19-Präventionskonzept der KBB. Eine Missachtung der AGB, der Hausordnung bzw. des COVID-19-Präventionkonzepts kann den Verweis vom Gelände nach sich ziehen.

Bei einem Kartenverlust kann dem Besucher auf Verlangen einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Die Ersatzkarte muss schriftlich beantragt werden. Die Ersatzkarte kann nur ausgestellt werden, wenn der Besucher glaubhaft machen kann, dass er bereits eine Karte gebucht hat (genaue Platz- und Reihenangabe). Bei einer Doppelbelegung hat der Besitzer der Ersatzkarte den Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte.

2.2. Ermäßigungen

Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis, gültig. Kann der Ausweis auf Verlangen der KBB nicht vorgelegt werden, ist der Differenzbetrag auf den vollen Eintrittspreis vor Ort nachzuentrichten.

Rollstuhlfahrer erhalten 50 % Rabatt für sich und eine Begleitperson. Aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen ersuchen wir Sie, schon bei Bestellung um ausdrücklichen Hinweis auf die Notwendigkeit eines Rollstuhlplatzes zu verweisen. Im Interesse der Sicherheit für alle Besucher können nur ausgewählte Plätze durch Rollstuhlfahrer in Anspruch genommen werden.

Alle Rabatte gelten bis auf Widerruf! Die kombinierte Inanspruchnahme mehrerer Ermäßigungen bei einer Bestellung ist nicht möglich. Eine nachträgliche Berücksichtigung diverser Ermäßigungen ist nicht möglich. Aktuelle Ermäßigungen sind den Werbemitteln sowie der Homepage der KBB (www.kultur-burgenland.at) bzw. der Homepage des jeweiligen Standortes zu entnehmen.

2.3. print@home

Die selbst ausgedruckte Karte berechtigt nur zum einmaligen Einlass für den jeweils angeführten Tag. Die gedruckte Karte darf keine Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung aufweisen. Mit dem erstmaligen Einlass wird die selbst ausgedruckte Karte entwertet. Kopien, sonstige Vervielfältigungen sowie Weitergaben und Veränderungen der Karte sind ausdrücklich untersagt und gelangen im Anlassfall zur Anzeige.

2.4. Sonstiges

Die KBB behält sich das Recht vor, Umplatzierungen vorzunehmen, wenn die gebuchten Plätze aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen am jeweiligen Vorstellungstag nicht genutzt werden können. Die Umplatzierung erfolgt, sofern möglich, stets in der gleichen bzw. einer besseren Preiskategorie. Sollte die Umplatzierung in eine niedrigere Preiskategorie erforderlich sein, wird der Differenzbetrag zur gekauften Karte rückerstattet.

3. Barrierefreiheit

3.1. Sollten Sie besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit einer Veranstaltung haben, wenden Sie sich bitte vor dem Erwerb von Tickets an die KBB, damit wir Sie unterstützen können. Ansonsten können Ihre konkreten Anforderungen für die Veranstaltung möglicherweise nicht gewährleistet werden.

4. Zutrittsberechtigungen/Schutz von Minderjährigen

4.1. Kinder bis 14 Jahre dürfen Veranstaltungen nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten besuchen, der ebenfalls im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern und in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten jeweils mit einer gültigen Eintrittskarte für Konzerte bis 24:00 Uhr zutrittsberechtigt. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung ist bei Zutritt nachzuweisen. Für Jugendliche ab 16 Jahren ist der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen bis Mitternacht ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten erlaubt. Im Einzelfall können hiervon abweichende Altersvorgaben gelten (z. B. aufgrund von Auflagen lokaler Behörden oder der Art der Veranstaltung), worauf im Bestellprozess und vor Ort hingewiesen wird.

5. Die Haftung des Veranstalters

5.1. Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters bei Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

5.2. In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.

5.3. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Für diese Haftungsbeschränkungen gelten die vorstehenden Einschränkungen entsprechend. Die Haftung für Wertgegenstände ist ausgeschlossen.

5.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

6. Betreten und Verlassen der Veranstaltungsstätte

Vor dem erstmaligen Betreten der Veranstaltungsstätte werden die Eintrittskarten gescannt oder komplett entwertet. Die Eintrittskarte ist während der Veranstaltung bei sich zu führen. Eine Überprüfung der Tickets kann im Anlassfall auch nach dem Eintritt in die Veranstaltungsstätte erfolgen.

Der Besucher ist verpflichtet, jenen Sitzplatz im Tribünenbereich einzunehmen, für den seine Eintrittskarte vorgesehen ist. Zuwiderhandeln hat den Platzverweis bzw. die verpflichtende Aufforderung, auf die Preiskategorie des zu Unrecht eingenommenen Sitzplatzes aufzuzahlen, zur Folge.

Grundsätzlich verliert die Eintrittskarte beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit und es besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass nach Verlassen der Veranstaltungsstätte. Ausnahmen hiervon bestehen insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen. Diese werden dem Besucher jedoch separat mitgeteilt. In diesen Fällen ist beim Wiederbetreten der Veranstaltungsstätte die unbeschädigte Eintrittskarte und, soweit ausgeteilt, das Einlassbändchen oder die Auslasskarte vorzuweisen, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass. Sonstige Ausnahmen können vom jeweiligen Veranstalter gewährt werden.

Die den Besuchern vom Veranstalter unentgeltlich zur Verfügung gestellten Utensilien (z. B. Sitzkissen) sind Eigentum der KBB und werden nur für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Die Utensilien sind daher bei Verlassen der Veranstaltungsstätte bzw. bei Ende der Veranstaltung zu retournieren.

7. Sicherheitskontrollen

7.1. Bei Einlass auf das Gelände der Spielstätte und/oder in die Spielstätte findet stichprobenartig eine Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle (Bodycheck) sowie der mitgebrachten Gegenstände durch den Ordnungsdienst statt. Der Veranstalter ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern:

  • wenn der Besucher nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen (siehe hierzu Ziff. 7.4 dieser AGB sowie ergänzend die Hausordnung der Veranstaltungsstätte) bei sich führt oder
  • ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Besuchers oder anderer Besucher darstellt (z. B. bei aggressivem Verhalten, bei fehlendem Nachweis der Zutrittsberechtigung) oder
  • die für den Zutritt verwendete Karte ungültig gemacht wurde oder der Besucher gegen die AGB in sonstiger Weise verstößt.
    7.2. Die KBB behält sich das Recht vor, auch während der Veranstaltung stichprobenartig Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten.
    7.3. Die KBB behält sich das Recht vor, den Zutritt zu verwehren, wenn ein Besucher sich weigert, Gegenstände zurückzulassen, die nach ihrer vernünftigen Einschätzung Gefahren oder Störungen für andere Teilnehmer der Veranstaltung nach sich ziehen können oder die zu den in dieser Ziff. 7 sowie der Hausordnung der Spielstätte aufgeführten, nicht zugelassenen Gegenständen gehören.
  • 7.4. Zu nicht zulässigen Gegenständen gehören u. a.
  1. Waffen jeder Art;
  2. Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können;
  3. Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, offenes Feuer, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  4. Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
  5. pyrotechnisches Material jeglicher Art;
  6. Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte unter Vorlage eines Behindertenausweises oder bei einer offensichtlichen Behinderung wie einem Gipsbein) etc.;
  7. Mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (zum Beispiel Megaphone, Gasdruckfanfaren);
  8. Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die jedweder Meinungskundgebung (zum Beispiel rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial) dienen;
  9. sperrige Gegenstände wie Reisekoffer, große Taschen, Rucksäcke, Fahrräder, Spiel- und Sportgeräte, Kinderwagen sind auf Aufforderung in der Garderobe abzugeben;
  10. Laserpointer und Trillerpfeifen;
  11. Drogen im Sinne des Suchtmittelgesetzes;
  12. Rauchen, außer in entsprechend gekennzeichneten Raucherbereichen;
  13. jegliche Art von Lebensmitteln und Getränken. Ausgenommen von diesem Verbot sind Nahrungsmittel für Babys und Kleinkinder sowie vor Ort erworbene Speisen und Getränke;
  14. Tiere jeglicher Art. Ausgenommen von diesem Verbot sind Blindenhunde oder vergleichbare Tiere.

Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen.

7.5. Verschuldet der Besucher die Verweigerung des Zutritts zur Veranstaltung oder die Entfernung von der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

8. Bild- und Tonaufzeichnungen in der Veranstaltungsstätte durch Besucher

8.1. Die KBB kann dem Besucher den Eintritt zur Veranstaltungsstätte verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die Veranstaltungsstätte ohne die nicht zugelassenen Geräte zu betreten. Ziff. 7.3 gilt entsprechend.

8.2. Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der KBB entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

9. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

Die KBB kann die Veranstaltung filmen, livestreamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der Spielstätte willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung bspw. über das Internet). Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher der KBB und deren dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.

Macht die KBB von vorstehendem Recht zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen Gebrauch, wird auf derartige Aufnahmen in der Hausordnung nochmals hingewiesen. Diese liegt vor Ort auf und kann auf Wunsch eingesehen werden.

10. Ausschluss von Besuchern

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände der Spielstätte Straftaten (z. B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel o. Ä.) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder auf andere Weise Mitarbeiter der KBB oder andere Besucher gefährdet (z. B. durch Crowd Surfing oder Ähnliches), ist die KBB berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht die KBB von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

Gesundheit der Besucher & Covid-19
11.4. Besucher haben sich an das aktuelle COVID-19-Präventionskonzept der KBB zu halten (zu finden auf der Homepage der KBB).

12. Hör- und sonstige Gesundheitsschäden

Der Veranstaltungsbesucher ist sich darüber bewusst, dass Musikveranstaltungen einen hohen Schallpegel haben und er erklärt sich damit einverstanden. Zu beachten ist auch, dass Pyrotechnik, Laser, Rauchmaschinen, Stroboskopbeleuchtung oder andere Spezialeffekte im Rahmen der Veranstaltung stattfinden können. Eine Haftung für Hör- und andere Gesundheitsschäden von Besuchern besteht nur, wenn dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn der Veranstalter eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt hat. Die unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden, entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Gebrauch von Gehörschutz wird vom Veranstalter dringend empfohlen – insbesondere in Bühnennähe.

Sollte die Veranstaltung im Freien stattfinden, wird dringend empfohlen, geeignete Kleidung und Schuhe zum Schutz vor möglichen Witterungseinflüssen mitzubringen.

13. Umgang mit der Eintrittskarte; Verbot gewerblichen Weiterverkaufs und gewerblicher Nutzung

13.1. Die Eintrittskarte ist sorgfältig aufzubewahren und nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar.

13.2. Unzulässige Weitergabe: Die KBB verkauft den Besuchern Tickets ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets ist untersagt. Der gewerbliche und kommerzielle Ticketverkauf ist allein der KBB und ihren autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Kunden dürfen insbesondere nicht: (a) Tickets öffentlich im Rahmen einer Auktion zum Kauf anbieten (z. B. auf eBay) oder verkaufen, (b) Tickets nicht zum Kauf anbieten oder verkaufen, (c) Tickets an Privatpersonen zum Kauf anbieten oder weitergeben, (d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler veräußern oder weitergeben, (e) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung der KBB kommerziell oder gewerblich nutzen oder nutzen lassen, z. B. zu Verlosungszwecken, zu Zwecken der Werbung, Vermarktung, als Werbegeschenk oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.

13.3. Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, soweit kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 13.2 vorliegt. Der Kunde kann in diesem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung der KBB voraus, die hiermit unter den nachfolgenden Bedingungen erteilt wird: (a) die Weitergabe ist ein Fall der zulässigen Weitergabe wie vorstehend in dieser Ziff. 13.3 beschrieben, (b) der Kunde weist den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hin und der neue Ticketinhaber ist mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und der KBB einverstanden. Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag ist bei Fehlen einer der in (a) oder (b) genannten Voraussetzungen ausgeschlossen.

13.4. Konsequenzen einer unzulässigen Weitergabe: Ein Verstoß gegen die vorstehenden Bedingungen (Ziff. 13.2-13.3) führt vorbehaltlich der Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziff. 15 zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d. h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und die KBB ist zum entschädigungslosen Einzug der Eintrittskarte sowie anderer Zutrittsberechtigungen berechtigt. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet.

13.5. Die KBB erstellt, außer bei einem Kartenverlust gemäß Punkt 2.1, keine Nachdrucke. Sollte das Ticket ganz oder teilweise verändert und zerstört worden sein, ist die KBB dazu berechtigt, dieses ungültig zu machen.

13.6. Soweit nicht ausdrücklich im Rahmen des Bestellprozesses anders angegeben, ist eine Stornierung der Tickets nur im Falle einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung möglich. Ziff. 17.5 bleibt unberührt.

14. Personalisierte Tickets

14.1. Das Ticket ist im Rahmen des Bestellprozesses (auch ohne Namensaufdruck) personalisiert. Die KBB als Ausstellerin der Tickets will den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern nur denjenigen Ticketinhabern, die die Tickets bei ihr oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe gemäß Ziff. 13.3 erworben haben. Sofern ein Vertragspartner von der KBB in zulässiger Weise für sich selbst und Dritte mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat, geschieht die Weitergabe dadurch, dass der Vertragspartner diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt und durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen unter Übernahme aller Rechte und Pflichten und nur unter Einhaltung aller Voraussetzungen von Ziff. 13.3 zustande kommen.

14.2. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen, zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen von der KBB und/oder dem jeweiligen Veranstalter vorzuzeigen. Mit Vorlage des Tickets am Eingang zur Veranstaltung (insbesondere auch durch Einscannen der Tickets) erklärt der Besucher, zum Veranstaltungsbesuch berechtigt zu sein.

14.3. Auf Verlangen ist der Kunde zur Auskunft verpflichtet über alle Umstände, die zur Beurteilung der Einhaltung der Weitergabebestimmungen gemäß Ziff. 13.2 und Ziff. 13.3 erforderlich sind, verpflichtet und ist verpflichtet, Name und Anschrift des Erwerbers mitzuteilen.

15. Vertragsstrafe

15.1. Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen diese AGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziff. 13.2 (a), (b), (c), (d), oder (e) oder 13.3 (a) oder (b), sind wir ergänzend zu den sonstigen, nach diesen AGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und etwaigen Schadensersatzansprüchen dazu berechtigt, eine von der KBB nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe gegen den jeweiligen Verkäufer zu verhängen, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

15.2. Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.

16. Anreise der Besucher/Parken/Zuteilung von Flächen

Der Besucher ist für seine Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich. Die KBB ist bemüht, ausreichend Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Parkplätze können jedoch nicht garantiert werden. Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Behinderungen – insbesondere durch parkende Kraftfahrzeuge – zu jeder Zeit freizuhalten.

17. Absage/Abbruch/Verlegung

17.1. Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Reiseantritt auf der Webseite der KBB www.kultur-burgenland.at bzw. auf den Webseiten der einzelnen Standorte, ob die Veranstaltung auch wie angekündigt stattfindet.

17.2. Die KBB behält sich insbesondere vor, Vorstellungen bei Vorliegen von Gefahr für Leib und Leben der Besucher oder Mitarbeiter der KBB, bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Rohrbruch) oder aus Gründen, die nicht im Einflussbereich der KBB liegen, wie z. B. gesetzliche oder behördliche Anordnungen (insb. in Zusammenhang mit COVID-19), abzusagen bzw. Standorte zu schließen.

17.3. In diesem Fall können jene Tickets, die vor Ort erworben wurden, innerhalb von 28 Tagen unter Angabe der Bankdaten vor Ort retourniert oder es kann die Rückerstattung mittels Formular auf der Homepage der KBB beantragt werden. Hinsichtlich jener Tickets, die im Online-Shop erworben wurden, ersucht die KBB ebenfalls, die Tickets innerhalb von 28 Tagen mittels Formular auf der Homepage die Rückerstattung zu beantragen. Eine spätere Rückgabe der Tickets ist nicht möglich. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung. Allenfalls für den Karteninhaber angefallene Spesen oder Gebühren werden nicht ersetzt bzw. können nicht geltend gemacht werden.

17.4. Die Haftung der KBB bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Ticketinhaber einschließlich für Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Die KBB haftet in diesen Fällen nicht für die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere nicht für vergeblich getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß Ziff. 5 entsprechend.

17.5. Sollte die Veranstaltung verschoben werden oder eine wesentliche Änderung tritt ein, kann eine Erstattung des Ticketpreises nur dann erfolgen, wenn die Erstattungsanfrage (und ggf. Rücksendung des Tickets) der KBB bzw. ihren Ticketpartnern rechtzeitig zugegangen ist. Solche Erstattungsanfragen müssen die KBB spätestens binnen einer von der KBB nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegenden Frist vor Beginn des Ersatztermins für die Veranstaltung bzw. der wesentlich geänderten Veranstaltung zugehen.

17.6. Wird die Veranstaltung aufgrund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den die KBB nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt), ist das Recht des Besuchers, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird die KBB die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs ­– nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit.

18. Sperrung/Räumung von Flächen

Aus Sicherheitsgründen kann die KBB einzelne Bereiche der Spielstätte vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen der KBB oder den Anweisungen der von ihr beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, insbesondere auch, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

19. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die am jeweiligen Standort gefunden werden, können vor Ort abgegeben werden. Die abgegebenen Gegenstände werden von Mitarbeitern der KBB an die lokalen oder regionalen Fundbüros weitergegeben.

20. Aushänge/Anweisungen

Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Webseite des Veranstalters www.kultur-burgenland.at bzw. auf den Webseiten der Standorte.

21. Änderung dieser AGB

Die KBB behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren. Bei den Änderungen wird die KBB die Interessen der Besucher angemessen berücksichtigen.

Wenn die KBB die AGB ändert, informiert sie hierüber auf der Webseite. Für schon erworbene Tickets werden die geänderten AGB sechs Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn, der Besucher widerspricht der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung. Der Besuch einer Veranstaltung nach Ablauf des Zeitraums von sechs Wochen ohne Widerspruch gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB. Die aktuell gültige Fassung der AGB findet sich auf der Webseite der KBB.

22. Datenschutzbestimmungen

22.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Bestellvorgang erfasste personenbezogene Daten sowie spätere Änderungen der personenbezogenen Daten für die Abwicklung der Bestellung verwendet und gespeichert werden. Unter Abwicklung der Bestellung wird insbesondere die Durchführung von Reservierung, Buchung und Zahlung sowie bei Postversand die Zustellung sämtlicher Unterlagen an die genannte Lieferadresse verstanden. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Kreditkartendaten werden nicht gespeichert.

23. Sonstiges

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Be-stimmungen des UN-Kaufrechts. Für Besucher, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind, wird das für den Bezirk Eisenstadt zuständige Gericht als zuständiges Gericht für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen vereinbart.

24. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Klauseln der AGB davon ausdrücklich unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt ggf. eine wirksame Regelung, die die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten, und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

25. Verhältnis zu den Besonderen Bedingungen

 

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen gelten auch die Besonderen Bedingungen für die Festivals, Kulturzentren und die Museen. Bei widersprüchlichen Bestimmungen gehen die Besonderen Bedingungen den Allgemeinen Bedingungen vor (Kapitel 2).

Kapitel 2 - Besondere Bedingungen Festivals/Seefestspiele Mörbisch

27. Geltungsbereich

Die gegenständlichen AGB haben primär für die jeweilige Hauptproduktion der Seefestspiele Mörbisch Gültigkeit. Bei Zusatzveranstaltungen auf der Seebühne Mörbisch über die Hauptproduktion hinaus kommen zusätzlich die AGB der jeweiligen Veranstalter zur Geltung, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung und eine allfällige Refundierung von Ticketpreisen, die Absage von Veranstaltungen, Konditionen und Preisnachlässe beim Ticketkauf, Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und allgemeine Vorschriften die jeweilige Veranstaltung betreffend.

28. Erwerb von Tickets

28.1. Bestellung und Bezahlung

Zusätzlich zu den – in den Allgemeinen Bedingungen genannten – Kaufmöglichkeiten können Eintrittskarten während der Festspielsaison an Vorstellungstagen am Festspielgelände an der Abend- und Tageskassa bis zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung käuflich erworben werden. Außerdem können die Tickets im Festspielbüro während der Öffnungszeiten (https://kultur-burgenland.at/kontakt-oeffnungszeiten/) erworben werden.

Eine Kooperation der Seefestspiele Mörbisch mit Vertriebspartnern (Reisebüros, Ticketbüros, Buspartnern etc.) im Bereich des Kartenverkaufes erfolgt grundsätzlich einvernehmlich und auf beidseitiger, freiwilliger Basis. Ein Rechtsanspruch auf eine Zusammenarbeit kann nicht geltend gemacht werden.

Jeder Kooperationspartner nimmt die Geschäftsbedingungen der Seefestspiele Mörbisch ausdrücklich zur Kenntnis und ist zu deren Einhaltung verpflichtet, widrigenfalls kann die Kooperation seitens der Seefestspiele Mörbisch jederzeit und mit sofortiger Wirkung beendet werden. Allenfalls zu diesem Zeitpunkt bestehenden Forderungen wird in gegenseitigem Einvernehmen unverzüglich entsprochen.

Die Seefestspiele Mörbisch übernehmen keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten externer Kartenanbieter, für deren Leistungen und unter Umständen eingehobene Preisaufschläge. Nachträgliche Änderungen der Beginnzeiten sind möglich und berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten. Wir weisen darauf hin, dass Rollenumbesetzungen nicht zum Umtausch oder der Rückgabe von erworbenen Tickets berechtigen. 

Die Eintrittskarten können während der Öffnungszeiten des Kartenbüros vor Ort erworben werden. Karten für Rollstuhlfahrer oder Tickets mit anderen als den ausdrücklich angeführten Rabatten, können über den Online-Shop nicht erworben werden.

28.2. Ermäßigungen

An der Abendkasse können keine Ermäßigungen geltend gemacht werden (ausgenommen Kinder, Jugendliche, Studenten und Rollstuhlfahrer).

28.3. Eintrittskarten-Stornoversicherung

Während des Kartenbestellprozesses bieten die Seefestspiele Mörbisch an, für die Tickets eine Stornoversicherung vom Anbieter abzuschließen. Mit dieser Versicherung sind Besucher unter anderem gegen den krankheitsbedingten Nichtbesuch einer Veranstaltung versichert. Nähere Informationen dazu finden Sie unter:

www.allianz-assistance.at/ticketstorno-seefestspiele-produktinformationen.html

29. Einlass und Aufenthalt Festivalgelände

29.1. Der Einlass auf das Festivalgelände kann der Webseite der KBB (https://kultur-burgenland.at/standorte/) bzw. der jeweiligen Festival Webseite entnommen werden.

29.2. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat in den Räumen und auf dem Gelände der Seefestspiele ohne ausdrückliche Genehmigung der Seefestspiele anzubieten oder weiterzuverkaufen, können aus dem Haus bzw. vom Festspielgelände verwiesen werden. Eine Überprüfung der Tickets kann im Anlassfall auch nach dem Eintritt auf das Festspielgelände erfolgen. Der Besucher ist verpflichtet, jenen Sitzplatz im Tribünenbereich einzunehmen, für den seine Eintrittskarte vorgesehen ist. Zuwiderhandeln hat den Platzverweis bzw. die verpflichtende Aufforderung, auf die Preiskategorie des zu Unrecht eingenommenen Sitzplatzes aufzuzahlen, zur Folge.

29.3. Der Aufenthalt auf der Dach-Terrasse im Bereich der Panoramabar ist während der Aufführung nicht gestattet.

29.4. Der Gebrauch von Handys im Zuschauerbereich sowie das Fotografieren mit Blitz sind während den Vorstellungen ausdrücklich untersagt. Außerdem ist das Filmen im Zuschauerbereich aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.

30. Sicherheitskontrolle

30.1. Das Rauchen im und die Mitnahme von Gläsern und Flaschen in den Tribünenbereich sind verboten.

31. Anreise/Parken der Besucher

31.1. Den Besuchern stehen während der Veranstaltung Besucherparkplätze zur Verfügung. Die Besucher haben jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz. Falls der Besucherparkplatz vollständig besetzt ist und die Besucher auf andere Parkmöglichkeiten ausweichen müssen, übernimmt die KBB keinen Ersatz für allfällige hierdurch entstehende Aufwendungen (Taxis, Bus etc.).

32. Absage/Abbruch von Veranstaltungen

Die Festivals behalten sich vor, Vorstellungen bei Vorliegen von Gefahr für Leib und Leben der Besucher oder Mitarbeiter der Festivals oder aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, wie zum Beispiel gesetzliche oder behördliche Anordnungen, abzusagen.

Generell bestehen bei Veranstaltungen, die im Freien stattfinden, drei möglich Vorgehensweisen bei Schlechtwetter (insbesondere Regen):

  1. Die Veranstaltung kann wie geplant durchgeführt werden: In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Kartenpreises.
  2. Die Veranstaltung wird nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit abgesagt: Es erfolgt keine Rückerstattung des Kartenpreises.
  3. Die Veranstaltung wird vor Ablauf der vorgeschriebenen Zeit abgesagt bzw. unterbrochen: Die Rückerstattung kann vor Ort oder mittels Formular auf der Homepage der KBB beantragt werden, wenn möglich kann die Karte auf einen anderen freien Termin umgebucht werden.

    32.1. Muss die Vorstellung abgesagt oder abgebrochen werden, bevor eine Aufführungsdauer von 60 Minuten erreicht ist, kann die Eintrittskarte innerhalb von 28 Tagen an der Stelle, an der sie gekauft wurde, zurückgegeben werden. Allenfalls für den Karteninhaber angefallene Spesen oder Gebühren können nicht ersetzt bzw. geltend gemacht werden. Eine Rückerstattung kann auch mittels Formular auf der Homepage der KBB beantragt werden.

In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld rückerstattet. Eine spätere Rückgabe der Karte ist ausgeschlossen. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung. Eine persönliche Rückgabe der Karten ist während der Festspielsaison nur an der Tageskassa möglich, das Festspielbüro in Eisenstadt ist zu dieser Zeit geschlossen. Die KBB behält sich außerdem vor, den Vorstellungsbeginn witterungsbedingt zu verschieben bzw. die Vorstellung zu unterbrechen und danach fortzusetzen. Eine Absage aufgrund von Schlechtwetter kann aus versicherungsrechtlichen Gründen frühestens 30 Minuten nach Vorstellungsbeginn bzw. nach Erreichen einer Regenmenge von mindestens 3 mm innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Im Falle eines Kostenersatzes wird lediglich der tatsächlich bezahlte Kartenpreis refundiert. Allenfalls für den Karteninhaber angefallene Spesen oder Gebühren können nicht ersetzt bzw. geltend gemacht werden. Die KBB sind bemüht, die Aufführung auch bei unbeständiger Witterung durchzuführen. Daher empfiehlt sich die Mitnahme warmer bzw. regenfester Kleidung. Unter Rücksichtnahme auf die übrigen Festspielbesucher ist es nicht gestattet, Regenschirme am Festspielgelände aufzuspannen.

33. Führungen

33.1. Die oben genannten Buchungs- und Zahlungsmodalitäten gelten auch für Backstage-Führungen. Die Teilnahme an einer Backstage-Führung vor Vorstellungsbeginn ist nur möglich, sofern man eine gültige Eintrittskarte für den jeweiligen Vorstellungstag besitzt. Aufgrund von Proben, Aufbauarbeiten oder kritischen Wettersituationen kann es zu Einschränkungen des Führungsprogrammes kommen. Aus Sicherheitsgründen ist den Anweisungen des Führungspersonals unbedingt Folge zu leisten.Kapitel 5 – Hausordnung (Auszug)

Allgemeine Verhaltensrichtlinien

43. Weisungsbefugnis

Alle Besucher, Gäste und sonstige Dritte sind verpflichtet, den Anweisungen zur Einhaltung der Ordnung und der Sicherheit von Leben und Eigentum in den Räumlichkeiten der KBB nachzukommen sowie den Anordnungen Folge zu leisten, die von den mit der Leitung und Beaufsichtigung Beauftragten bei der Ausführung ihrer Obliegenheiten erteilt werden.

44. Anerkennung der Hausordnung

Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches der KBB erkennen die Besucher die Geltung der vorliegenden Hausordnung an.

45. Geltungsbereich

Die Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Gelände der KBB sowie auch damit verbundenen Räumlichkeiten einschließlich aller Zufahrtsbereiche, Garagen und Flächen im Außenbereich.

46. Regelverstoß

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot in den KBB-Räumlichkeiten führen.

47. Ziel der Hausordnung

Ziel der Hausordnung ist es, die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf von Veranstaltungen zu gewährleisten und die KBB-Räumlichkeiten vor Beschädigungen, gefährlichen Ereignissen und Verunreinigungen zu schützen.

48. Hausrecht

Die KBB üben das Hausrecht in der gesamten Anlage aus. Weiters ist es auch möglich, dass bei Veranstaltungen das Hausrecht durch den Veranstalter und/oder dem vom Veranstalter beauftragten Sicherheitsdienst ausgeübt wird.

49. Zutritt und Aufenthalt

Der Zugang und Aufenthalt in den KBB-Räumlichkeiten wird bei Veranstaltungen ausschließlich gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder einer für den Veranstaltungstag gültigen Akkreditierung gewährt. Zusätzlich ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gemäß der jeweils zum Veranstaltungstermin gültigen Verordnung in Zusammenhang mit COVID-19 verpflichtend vorzuweisen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Zutritt verweigert.

Alle Besucher müssen während des Aufenthaltes in den KBB-Räumlichkeiten ihre Eintrittskarten mit sich führen und diese auf Verlangen des Veranstalters oder des Sicherheitsdienstes vorzeigen und gegebenenfalls zur Überprüfung aushändigen. Akkreditierungen (Presse, Künstler etc.) sind jederzeit gut sichtbar zu tragen. Die Gültigkeit und Nutzbarkeit der Eintrittskarte ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb der Eintrittskarten der KBB/des Veranstalters.

Für Rollstuhlfahrer stehen Plätze zur Verfügung. Bei der Bestellung ist bereits auf den Bedarf eines Rollstuhlplatzes hinzuweisen.

Für Zuspätkommende ist der Einlass bei Applaus bzw. in der Pause möglich. Zuspätkommende müssen jedenfalls dem Einweispersonal Folge leisten.

Alle Besucher sind – u. a. aus sicherheitstechnischen Gründen – verpflichtet, Regenschirme, Überkleider, Rucksäcke, Taschen und dgl. in den dafür vorgesehenen Garderoben, sofern vorhanden, abzugeben. Das Mitbringen von Gegenständen aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material (insbesondere Flaschen, Becher und Dosen) ist verboten. Diese Regelung gilt nicht für Festivals, die im Freien stattfinden.

50. Verweise

Besucher, die ohne gültige Eintrittskarte oder Akkreditierung in den KBB-Räumlichkeiten angetroffen werden, können ohne weitere Begründung unverzüglich des Hauses verwiesen werden.

51. Gültigkeit der Eintrittskarten

Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der KBB-Räumlichkeiten ihre Gültigkeit. Alternativ dazu kann der Veranstalter die Karte beim Verlassen des Geländes scannen und somit den Wiedereintritt gewährleisten.

52. Kontrollen

Der Sicherheitsdienst darf Personen auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel dahingehend untersuchen (Behältnis- und Personendurchsuchungen), ob sie verbotene Gegenstände mitführen und somit ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese Gegenstände werden vom Sicherheitsdienst abgenommen und beim Verlassen wieder übergeben (sofern diese Möglichkeit vor Ort besteht). Andernfalls müssen diese außerhalb des Geländes belassen oder zurückgelassen werden.

55. Verweigerung des Zutritts

Es kann Besuchern der Zutritt verweigert werden, ohne dass der Kartenwert erstattet wird, wenn diese:

  • die Zustimmung zu Kontrollmaßnahmen verweigern;
  • die Anordnungen des Sicherheitsdienstes nicht befolgen;
  • erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen;
  • erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalttaten bereit sind;
  • bereits in der Vergangenheit gegen die Hausordnung bzw. die AGB verstoßen haben;
  • bei denen ein örtliches Hausverbot vorliegt;
  • erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören;
  • verbotene Gegenstände mit sich führen.

56. Zutrittsverweigerung

Besuchern kann der Zutritt zu den KBB-Räumlichkeiten verweigert werden, wenn behördliche Auflagen, eine Räumung oder sonstige Sicherheitsgründe dem Zutritt entgegenstehen.

57. Verhalten

Alle Besucher haben bei einer Räumung oder Evakuierung der Veranstaltungsbereiche in den KBB- Räumlichkeiten ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen und diese bestmöglich zu unterstützen. Jeder hat den Anordnungen der Sicherheitskräfte, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr, der Brandschutzbeauftragten und des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten. Durchsagen in den KBB-Räumlichkeiten sind zu beachten und den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

58. Rücksicht

Alle Besucher haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

59. Schäden

Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, so ist dies bei einem Mitarbeiter der KBB, des Sicherheitsdienstes oder einem Mitarbeiter des Veranstalters im Empfangsbereich oder Garderobenbereich unverzüglich mitzuteilen.

60. Fluchtwege

Sämtliche Auf- und Abgänge sowie die Fluchtwege und Notausgänge sind jederzeit uneingeschränkt freizuhalten.

61. Feuerlöscheinrichtungen und sonstige Technik

Sämtliche technische Einrichtungen wie Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen jederzeit frei zugänglich und unverstellt bleiben.

62. Durchsetzung der Hausordnung

Die KBB und der von ihnen eingesetzte Sicherheitsdienst werden nach Ermessen unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen dafür sorgen, dass die Hausordnung befolgt wird. Das Recht der KBB, von den Besuchern im Fall des Falles Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

63. Haftung

Das Betreten der KBB-Räumlichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haften die KBB nicht.

64. Haftung Dritter

Die Haftung der KBB/des Veranstalters und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich welcher Art, ist mit Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

65. Verlust

Die KBB/der Veranstalter haften nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass dies auf einem schuldhaften Verhalten ihres/seines Personals beruht. Gefundene Gegenstände werden gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen als Fundgegenstände betrachtet.

66. Kinder

Die Besucher haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder.

67. Lärm

Bei einigen Veranstaltungen besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Die KBB/der Veranstalter haften für Hör-und Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn ihnen und ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.

68. Unfälle

Unfälle und Verletzungen in den KBB-Räumlichkeiten oder Schäden sind den KBB/dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

69. Fotografieren, Filmen, Video- und Tonaufnahmen

Das Fotografieren und Filmen sowie die Anfertigung von  Video- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich nur mit Zustimmung der KBB/des Veranstalters gestattet. Weiters erklären sich die Besucher mit eventuell entstandenen Bild- oder Videoaufnahmen entschädigungslos einverstanden.

70. Schlussbestimmungen

Die Hausordnung kann von der KBB jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe dieser Hausordnung ersetzt jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft.

Diese Hausordnung liegt vor Ort auf und kann auf Wunsch eingesehen werden.

Die Informationen zum barrierefreien Angebot der KBB finden sich unter https://kultur-burgenland.at/service/barrierefreies-angebot/. ​​​​​​​

Urheberrecht

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