Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Seefestspiele
Mörbisch
Allgemeines
Eine Kooperation der Seefestspiele Mörbisch
mit Vertriebspartnern im Bereich des
Kartenverkaufes erfolgt grundsätzlich
einvernehmlich und auf beidseitiger,
freiwilliger Basis. Ein
Rechtsanspruch auf eine Zusammenarbeit
kann nicht geltend gemacht
werden. Jeder Kooperationspartner nimmt die
nachstehenden Geschäftsbedingungen
ausdrücklich zur Kenntnis und ist zu deren
Einhaltung verpflichtet.
Widrigenfalls kann die Kooperation seitens
der Seefestspiele Mörbisch jederzeit und
mit sofortiger Wirkung beendet werden.
Allenfalls zu diesem Zeitpunkt bestehenden
Forderungen wird in gegenseitigem
Einvernehmen unverzüglich entsprochen.
Eintrittskarten
Die Kartenbestellung kann per Telefon, Fax,
Email oder Online Buchung erfolgen.
Die Seefestspiele Mörbisch sind berechtigt,
die Bestellung zu prüfen und gegebenenfalls
ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen
oder mengenmäßig zu begrenzen.
In den angegebenen Preisen sind Porti und
etwaige Gebühren NICHT enthalten.
Die Bezahlung der bestellten Tickets kann
mittels Kreditkarte oder per Nachnahme
erfolgen.
Bei Bestellungen über unseren Online Shop
ist eine Einlösung von Gutscheinen nicht
möglich. Karten für Rollstuhlfahrer oder
andere als die ausdrücklich angeführte
Rabatte können über den Online Shop NICHT
geltend gemacht werden.
Die erworbenen Eintrittskarten können weder
umgetauscht, noch zurückgenommen werden.
Rollenumbesetzungen berechtigen nicht zur
Rückgabe der gelösten Karte.
Rollstuhlfahrer
Rollstuhlfahrer erhalten 50 % Rabatt für
sich und die Begleitperson. Die dafür
vorgesehenen Plätze befinden sich
ausschließlich in Block C/E Reihe 2 und in
Block B und F Reihe 2 und 3.
Aus organisatorischen und
sicherheitstechnischen Gründen ersuchen wir
schon bei Bestellung, um ausdrücklichen
Hinweis auf die Notwendigkeit eines
Rollstuhlplatzes. Im Interesse der
Sicherheit für alle Besucher können nur die
angeführten Plätze durch Rollstuhlfahrer in
Anspruch genommen werden.
Ermäßigungen
Bei Bestellungen bis 30.11. eines jeden
Jahres gewähren wir 10 % auf jede Karte,
unabhängig von der Anzahl der bestellten
Karten. Dieser Frühbucherbonus kann
nur im Falle einer fixen
Abnahme von Karten geltend gemacht
werden, nicht jedoch bei der Reservierung
von Kontingenten, wo den Seefestspielen erst
nach dem 30.11. die endgültige Zahl der
abgenommenen Karten mitgeteilt wird.
Kinder bis 6 Jahre benötigen keine
Eintrittskarte. Kinder von 6 bis 12 Jahren
erhalten eine 20 %ige Ermäßigung auf die
Karte. Der Rabatt für ÖAMTC und ARBÖ
Mitglieder beträgt 12 %, Ö1 Mitglieder
erhalten 10 % Rabatt. Diese Ermäßigungen
sind auf den Kauf von zwei Karten begrenzt.
Diese Rabatte gelten bis auf Widerruf! Die
kombinierte Inanspruchnahme mehrerer
Ermäßigungen bei einer Bestellung ist
ausgeschlossen.
Gruppen
Bei Gruppen gelten folgende Ermäßigungen:
Bei Samstagvorstellungen und der
Vorstellung am 14. August: 10 % ab 50
verkauften Karten pro Vorstellung.
An allen anderen Vorstellungstagen:
10 % ab 30 verkaufter Karten pro Vorstellung
20 % ab 50 verkaufter Karten pro
Vorstellung.
Die Vertriebspartner erklären sich bereit,
diese Preisnachlässe bei Weiterverkäufen von
Karten nicht zu überbieten. Die
Gewährung von Preisnachlässen bei
Einzelverkäufen unterhalb der obgenannten
Gruppengrößen ist untersagt. Allfällige
Aufschläge der Vertriebspartner auf die
Kartenpreise der Seefestspiele Mörbisch sind
den Seefestspielen Mörbisch unaufgefordert
bekannt zu geben. Bei Inanspruchnahme von
Gruppenermäßigungen entfällt der
Frühbucherbonus.
Bei Reservierung von Kontingenten ist den
Seefestspielen Mörbisch vor dem
jeweiligen vereinbarten Optionstermin
schriftlich die Anzahl der fix abgenommenen
Karten bekannt zu geben. Trifft diese
Meldung nicht vor dem vereinbarten
Optionstermin ein, wird die Reservierung
automatisch storniert. Die Seefestspiele
Mörbisch sind berechtigt, die genannten
Fristen in begründeten
Einzelfällen zu verlängern oder zu
verkürzen. Eine Friständerung ist dem
Vertriebspartner schriftlich zu
bestätigen, widrigenfalls sie im
Streitfalle nicht geltend gemacht werden
kann. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung
eines Kartenkontingentes besteht ebenso
wenig wie auf eine Verlängerung der
Optionsfristen.
Parkplatz und Gelände
Am Seegelände stehen Ihnen 2000 gratis
Parkplätze zur Verfügung. Der Parkschranken
ist nach der Vorstellung geöffnet.
Einlass auf das Gelände ist um 18:30 Uhr;
Vorstellungsbeginn um 20:30 Uhr (außer bei
gesonderten Vereinbarungen bei
geschlossenen Vorstellungen).
Regelung bei Schlechtwetter:
Muss die Vorstellung abgesagt oder
abgebrochen werden, bevor eine
Aufführungsdauer von 60 Minuten erreicht
ist, kann die Eintrittskarte innerhalb von 4
Wochen an der Stelle, an der sie gekauft
wurde, zurückgegeben werden. Eine spätere
Rückgabe der Karte ist ausgeschlossen. Bitte
beachten Sie, dass sich das Festspielbüro
während der Festspielsaison ausschließlich
in Mörbisch befindet. (Das Büro in
Eisenstadt ist geschlossen!) Die
Festspielleitung behält sich vor, den
Vorstellungsbeginn witterungsbedingt zu
verschieben, bzw. die Vorstellung zu
unterbrechen und danach fortzusetzen. Eine
Absage kann aus versicherungsrechtlichen
Gründen frühestens um 21 Uhr bzw. nach
Erreichen einer Regenmenge von mindestens 2
mm innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Im
Falle eines Kostenersatzes wird lediglich
der tatsächlich bezahlte Kartenpreis
refundiert. Allenfalls für den Karteninhaber
angefallene Spesen können nicht ersetzt bzw.
geltend gemacht werden. Die Rückerstattung
erfolgt NUR per Banküberweisung!!!
Die Seefestspiele Mörbisch sind bemüht, die
Aufführung auch bei unbeständiger Witterung
durchzuführen. Daher empfiehlt sich die
Mitnahme warmer bzw. regenfester Kleidung.
Unter Rücksichtnahme auf die übrigen
Festspielbesucher ist es nicht gestattet, im
Tribünenbereich Regenschirme aufzuspannen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten
ausschließlich für die
Operettenvorstellungen der Seefestspiele
Mörbisch.
Der Vertriebspartner erklärt sich mit Erhalt
dieses Schreibens mit den
Geschäftsbedingungen der Seefestspiele
Mörbisch einverstanden. |